BGH kippt DDR-Kündigungsschutz – Eigenbedarf greift auch bei Altmietverträgen

Der BGH entschied, dass DDR-Altmietverträge nach dem heutigen BGB kündbar sind. Eigenbedarf des Vermieters genügt für eine Kündigung – selbst wenn der Mietvertrag strengere DDR-Regeln enthält.