Keine Entgeltfortzahlung nach entzündeter Tätowierung

Einleitung Das LAG Schleswig‑Holstein (Az. 5 Sa 284 a/24) vom 22.05.2025 demonstriert in einem Entgeltfortzahlungsanspruch wie er scheitert: Nach ihrer Tätowierung 2023 legte die Klägerin eine AU‑Bescheinigungen für den Zeitraum 19.–22.12.2023 vor, jedoch erhielt sie nur 1.490,74 € anstatt 1.956,60 € und die Differenz von 465,90 € wurde abgelehnt. Das Gericht bewertet das Infektionsrisiko mit […]