Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt kann die Wohnung verlieren

Streit zwei Personen

Eine rassistische, menschenverachtende Beleidigung des Vermieters rechtfertigt nach § 543 BGB die außerordentliche, fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses; das Gericht verurteilte zur Räumung. Rechtliche Grundlagen der Mietverhältnisse Nach § 543 BGB kann eine außerordentliche, fristlose Kündigung erfolgen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist; das AG Hannover (Urt. v. 10.09.2025, Az. 465 C 781/25) bestätigte dies […]