Ihr Anwalt für Höhergruppierungen TVöD: Ihre Rechte im öffentlichen Dienst

Sie suchen einen Anwalt für Höhergruppierungen oder Eingruppierungen im TVöD, der Ihre Eingruppierung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) prüft und rechtssicher durchsetzt? Als sepzialisierter Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Beschäftigte oder Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sachlich, kritisch und transparent – und mache komplexe Tarifvorschriften für Sie verständlich.

Warum Höhergruppierung im TVöD?

Eine falsche Eingruppierung kann Sie mehrere hundert oder tausend Euro pro Jahr kosten. Ihre Höhergruppierung nach TVöD kann Ihnen zustehen, wenn Sie

    • dauerhaft höhere oder zusätzliche Tätigkeiten ausüben (§ 13 TVöD-VKA),

Als Ihr Anwalt für Höhergruppierungen im TVöD prüfe ich Ihre individuelle Situation anhand Ihrer Stellenbeschreibung, Ihrer tatsächlichen Aufgaben und der maßgeblichen tariflichen Tätigkeitsmerkmale.

Insbesondere die Tätigkeitsmerkmale stellen oftmales sog. unbestimmte Rechtsbegriffe dar, deren Ausfüllung durch die vielfältige Rechtsprechung der Instanzengerichte erfolgt.

Meine Leistungen als Ihr Anwalt für Höhergruppierung im TVöD

    1. Rechtliche Analyse & Erstprüfung
        • Sorgfältige Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags, Tätigkeitsbeschreibung, Dienstvereinbarungen und Ihrer tatsächlichen Tätigkeit

        • Gegenüberstellung der Tätigkeitsmerkmale mit den Entgeltgruppen des TVöD

    1. Strategie & Antragstellung
        • Formulierung eines rechtssicheren Höhergruppierungsantrags

        • Fristwahrende Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber

    1. Verhandlungen & Durchsetzung
        • Verhandlungsführung auf sachlicher, fundierter Basis

        • Gehaltsnachforderungen und Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen

    1. Prozessvertretung
        • Einlegung von Widerspruch und Klage vor dem Arbeitsgericht

        • Vertretung bis zur rechtskräftigen Entscheidung

Sie sind Behördenvertreter und benötigen Unterstützung durch einen Anwalt im Rahmen von Höhergruppierungen im TVöD? Gerne unterstütze ich Ihre Behörde. Kontaktieren Sie mich für ein Beratungsgespräch.

Häufige Fragen / Wichtig zu wissen

Wann habe ich Anspruch auf eine Höhergruppierung nach TVöD?

Ein Anspruch auf Höhergruppierung nach § 13 TVöD-VKA entsteht, wenn Sie dauerhaft Tätigkeiten ausüben, die den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen – und zwar mindestens sechs Kalendermonate ununterbrochen. Unterbrechungen von bis zu sechs Wochen (z. B. durch Urlaub oder Krankheit) bleiben unberücksichtigt. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Entgeltgruppe zum Folgemonat angehoben werden.

Im Vergleich hierzu handelt es sich bei § 14 TVöD-VKA um eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben Aufgaben (mindestens einen Kalendermonat). Hier erfolgt keine Höhergruppierung, sondern lediglich die Gewährung einer persönlichen Zulage ab dem ersten Tag der Übertragung.

Kann ich rückwirkend Gehaltsansprüche im Rahmen einer Höhergruppierung geltend machen?

Ja. Nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 TVöD-VKA wirkt die Höhergruppierung rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit. Sie können daher die Differenz zwischen Ihrer bisherigen und der höheren Entgeltgruppe für den gesamten Zeitraum ab diesem Stichtag nachfordern inkl. der Sozialbeiträge.

Unterliegt der Höhergruppierungsanspruch einer Ausschlussfrist und Verjährung?

Ja. Nach § 37 Abs. 1 TVöD-VKA verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Beschäftigten oder dem Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht eine einmalige Geltendmachung auch für später fällige Leistungen aus.

Zusätzlich beginnt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig wurde.

Achten Sie daher unbedingt darauf, Ihren Höhergruppierungsantrag und etwaige Gehaltsnachforderungen fristgerecht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform einzureichen. Gerne unterstütze ich Sie bei der korrekten Formulierung des Antrages.

 
 
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