BGH kippt DDR-Kündigungsschutz – Eigenbedarf greift auch bei Altmietverträgen

Der BGH entschied, dass DDR-Altmietverträge nach dem heutigen BGB kündbar sind. Eigenbedarf des Vermieters genügt für eine Kündigung – selbst wenn der Mietvertrag strengere DDR-Regeln enthält.
Vermieter darf Wasserversorgung im Räumungsstreit nicht abstellen

Während eines Räumungsprozesses stellte der Vermieter im Juli 2024 die Wasserversorgung ab, obwohl der Mieter weiterhin Miete und Betriebskostenvorauszahlungen leistete.